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Wie aus "Raubgut" rechtssicheres Eigentum wird
Die Sicherung der aus der Tat resultierenden wirtschaftlichen Vorteile ist die letzte und entscheidende Phase einer Stealth-Crime-Operation. Ziel ist es, Vermögenswerte so zu transferieren, dass die zugrunde liegenden Transaktionen formal rechtmäßig erscheinen und auch bei nachträglicher Prüfung nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können.
Vermögensdelikte nach dem Stealth-Crime-Modell folgen dabei typischerweise zwei Grundmustern. Im ersten Fall befinden sich Vermögenswerte zunächst in Besitz oder Eigentum der Zielperson oder in von ihr kontrollierten Strukturen. Der Transfer erfolgt schrittweise über rechtlich zulässige Geschäfte, die dem üblichen wirtschaftlichen Tätigkeitsfeld entsprechen. Diese Transaktionen sind für sich genommen unauffällig, formal korrekt. Allerdings liegen ihnen oft Verzerrungen in der Bewertung von Wirtschaftsgütern zugrunde.
Im zweiten Fall ermöglicht oder veranlasst die Zielperson den Transfer von Vermögenswerten, die sich in ihrer Verfügungsgewalt aber nicht in ihrem Eigentum befinden, an Dritte. Diese Adressaten solcher Transfers setzen dann eine Serie komplexer transaktionen in Gang, die vielschichtige Unternehmens-, Beteiligungs- oder Finanzierungskonstruktionen nutzen und sich über mehrere Jurisdiktionen erstrecken. Die einzelnen Transaktionen sind jeweils wirtschaftlich begründbar und rechtlich zulässig, ihr Zusammenspiel jedoch kaum transparent. Solche Strukturen fungieren als Rangierbahnhöfe für Finanzströme. Sie erlauben es, Vermögenswerte zu bewegen, umzuschichten und neu zuzuordnen, ohne dass ein direkter Bezug zur ursprünglichen Tat erkennbar bleibt.
Am Ende dieser Kette steht ein Punkt, an dem die wirtschaftlichen Vorteile in die Verfügung der eigentlichen Initiatoren gelangen. Diese Akteure treten nach außen nicht in Erscheinung. Für Betroffene wie für Ermittlungsbehörden bleiben sie in der Regel nicht identifizierbar – sie sind „unknown unknowns“.
