Modus Operandi

Die Matrix                                     Wie systematische Extraktion funktioniert

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ÜBERWACHUNG

Die Sammlung von Daten über Mitglieder der Funktionseliten ist der Schlüssel zur Ausübung von verdecktem Einfluss. Die entsprechenden Dienstleistungen, also "Signal Intelligence" und "Human Intelligence", werden auf dem Markt für "Crime as a Service" (CAAS) angeboten. Seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion ist der Markt deutlich gewachsen. Die Digitalisierung erleichtert eine breite Datenerhebung.

 

TRANSFER

Kern der neuen Strategien des Organisierten Verbrechens ist die Verlagerung des Risikos an externe Akteure, die den entscheidenden Vermögenstransfer vornehmen. Sie tragen das strafrechtliche und das Reputations-Risiko. Für die Akquise solcher Entscheidungstäger werden Daten gesammelt, die einen Hebel darstellen. Oft kommen allerdings auch Belohnungskomponenten hinzu.

  

EXTRAKTION

Die durch illegalen oder rechtlich angreifbaren Transfer erlangten Vermögenswerte werden in der schließlich durch legale Verfahren in der Verfügungsbereich der Hintergrund-Akteure gebracht. Dazu gehört vor allem der An- und Verkauf von Assets zu Preisen, die nicht dem Marktwert entsprechen. Die Preise werden oft von WPs legitimiert. Die so erfolgte Extraktion ist i.d.R. rechtssicher und irreversibel.

Statistik: der große Sprung

Bis Ende der 80er Jahre sind große Wirtschaftsstraftaten mit Schäden über € 100 Mio. die große Ausnahme. Nach der Wiedervereinigung nehmen sie schlagartig zu.

Die Daten hinter der Graphik

Die dem Diagramm zugrunde liegende Tabelle berücksichtigt die Straftatbestände Betrug, Untreue und Insolvenzbetrug. Erfasst wurden ausschließlich Fälle mit einem Schaden von über 100 Millionen Euro (nach heutigem Wert). Die Daten beruhen auf einer Auswertung von Medienberichten aus dem Zeitraum von 1960 bis heute. 

 

Die jährlichen Kriminalstatistiken des BKA wurden nicht verwendet, da sie
  a) den betrachteten Zeitraum nicht abdecken,
  b) aufgrund methodischer Änderungen Inkonsistenzen aufweisen und 

  c) grenzüberschreitende Großkriminalität nur unzureichend erfassen.

 

Die Datenerhebung ist daher weder vollständig noch systematisch und bedarf einer weitergehenden wissenschaftlichen Aufarbeitung. Bis zur Wiedervereinigung sind ausschließlich Taten in der Bundesrepublik Deutschland berücksichtigt. Für die DDR liegen keine vergleichbaren statistischen Erhebungen zu Großschadensdelikten vor.

 

Die Höhe der Schäden beruht auf den Feststellungen der Gerichte sowie auf Recherchen der Medien. Für die zeitliche Zuordnung der Schäden ist nicht der Zeitpunkt der Aufdeckung oder des Urteils maßgeblich, sondern der vorangegangene Tatzeitraum.

 

Für die 1960er Jahre sind lediglich zwei größere Fälle dokumentiert: die Insolvenz des Bremer Automobilherstellers Borgward sowie der Contergan-Skandal. Beide entsprechen den Auswahlkriterien nur eingeschränkt. In den 1970er und 1980er Jahren finden sich ebenfalls nur wenige Großschäden, von denen die Pleite der Herstatt-Bank sowie die Skandale um die gewerkschaftseigenen Unternehmen Neue Heimat und Coop im kollektiven Gedächtnis geblieben sind.

 

In den 1990er Jahren verdoppelt sich die Zahl der Fälle, die Schadenssummen verzehnfachen sich jedoch. Auffällig ist, dass häufig mittelständische Unternehmen wie Flowtex oder die Balsam AG plötzlich Schadensdimensionen erreichen, die zuvor untypisch waren. Nach dem Jahr 2000 wird die Statistik maßgeblich durch den CumEx-Skandal sowie die Abgasmanipulationen des VW-Konzerns geprägt, die jeweils Schäden im zweistelligen Milliardenbereich verursachten.

 

Der zeitliche Bruch, der mit der deutschen Wiedervereinigung zusammenfällt, ist so ausgeprägt, dass er weder durch statistische Zufälle noch durch eine allgemein zunehmende Globalisierung der Wirtschaftskriminalität erklärt werden kann, die typischerweise graduell und nicht sprunghaft verläuft.

 

Forschungsaufgabe wäre es zunächst, die Datenbasis zu erweitern und möglichst alle Fälle mit einem Schaden von über 100 Millionen Euro systematisch zu erfassen. In einem zweiten Schritt wäre zu prüfen, inwieweit sich hinter der Korrelation zwischen Wiedervereinigung und Schadensentwicklung eine Kausalität verbirgt. Dazu müssten Gerichtsurteile und Medienberichte auf Übereinstimmungen in Tatmerkmalen und Modus Operandi untersucht werden.

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